Als einer der größen Anbieter für vergößernde Sehhilfen in Mecklenburg-Vorpommern verfügen wir über ein großes Sortiment an Hilfmitteln von verschieden Lieferanten. Hier möchten wir Ihnen einen kleinen Einblick in den Bereich der vergößernden Sehhilfen geben.
Sie können sich hier die häufigsten Hilfsmittel anschauen und eine kurze Erklärung dazu lesen. Wir arbeiten mit verschiedenen Lieferanten zusammen, um eine optimale Versorgung zu ermöglichen.
Das Maß für die Sehfähigkeit ist allgemein der Visus. Definition: 100% Sehschärfe = Visus 1,0 (Auflösungsvermögen 1´)
Visus 1,0 bis 0,8 Praktisch uneingeschränkte Sehfähigkeit
<0,8 bis 0.3 Angestrengte Sehfähigkeit (Easy Vision lt. Eschenb.) Hat Bedeutung für Berufseignung und berufliche Integration.
<0,3 bis 0.1 auf beiden oder dem besseren Auge Sehbehinderung WHO 1 (Low Vision)
<0,1 bis 0,05 auf beiden oder dem besseren Auge Sehbehinderung WHO 2 (Low Vision)
< 0,05 bis 0,02 beider Augen WHO 3 (Praktische Blindheit)
< 0,02 bis Lichtscheinwahrnehmung WHO 4 (Blindheit)
Keine Lichtwahrnehmung WHO 5 (Vollblindheit)