Eintrag vom 23.02.2017

Am 16.02.017 hat der Deutsche Bundestag eine Änderung des Heil- und Hilfsmittelgesetzes beschlossen

Am 16. Februar 2017 hat der Deutsche Bundestag eine Änderung des Heil- und Hilfsmittelgesetzes (HHVG) verabschiedet, nach der gesetzlich versicherte Erwachsene mit einer Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als sechs Dioptrien oder einem Astigmatismus (Hornhautverkrümmung) ab vier Dioptrien künftig wieder eine Sehhilfe auf Rezept erhalten.

Diese Gesetz ist momentan noch NICHT gültig. Nach Eintritt der Gültigkeit des Gesetzes ist eine  Verordnung (Rezept) notwendig. Bisher beziehen sich alle Angaben nur auf Brillen und nicht auf Kontaktlinsen.

Die Änderung soll bereits Mitte März in Kraft treten, wenn das neue Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. Nach aktuellen Informationen des Bundesgesundheitsministeriums ist hiermit jedoch nicht vor dem 1. 04.2017 zu rechnen.

Bis dahin muss der Gemeinsame Bundesausschuss  die Hilfsmittel-richtlinien erneuern, in denen unter anderem auch die Verordnungs-berechtigung geregelt ist.

Im Laufe der nächsten Monate muss der GKV-Spitzenverband zudem die Produktgruppe 25 sowie die Festbetragslisten überarbeiten, da diese stark veraltetet sind und in ihrer jetzigen Form aus dem Jahr 1997 bzw. 2008 stammen.

Wenn die Gesetzesänderung und die damit verbundenen Leistungen gültig sind, werden wir diese anwenden und auch darüber informieren.


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